Allgemeine Geschäftsbedingungen

MM‐Werbung und Zubehör e.K. Allen Vereinbarungen und Angeboten unserer Lieferung und Leistungen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma MM‐Werbung und Zubehör e.K. zugrunde. Sie gelten durch  Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. 

Andere Bedingungen des Bestellers, die MM‐Werbung und Zubehör e.K. nicht schriftlich anerkennt, sind für MM‐Werbung und Zubehör e.K. unverbindlich, auch wenn MM‐Werbung und Zubehör e.K. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Preisangebot

Die Preisangebote werden Netto in Euro angegeben und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gelten ab Werk. Angebote und Preislisten gelten freibleibend. Entwürfe, Probedrucke, Muster und Planungen werden stets berechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers sind gesondert zu vergüten.

2. Widerrufsrecht

Für die Durchführung von Aufträgen sind die vom Besteller zur Verfügung gestellten Daten maßgeblich, die Inhalt der Auftragsbestätigung von MM‐Werbung und Zubehör e.K. werden. Wird der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widersprochen, beginnt der Fertigungsprozess. Fehler oder Ungenauigkeit in den vom Besteller eingereichten Unterlagen sind Risiko des Bestellers.

3. Korrekturabzüge

Gestaltungsvorlagen und Auftragsbestätigungen sind vom Besteller auf Fehler zu überprüfen. MM Werbung und Zubehör e.K. haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündliche aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen nach Eingang der Auftragsbestätigung gehen alle anfallenden Kosten von Material und Zeit zu Lasten des Bestellers.

4. Bekleben von Fahrzeugscheiben

Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.

Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO). Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein.

Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).


5. Urheberrecht

Die von MM‐Werbung und Zubehör e.K. zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Datenträger, Daten, Bildvorlagen, Entwürfe, Preisangebote etc. bleiben auch im Falle der gesonderten Berechnung Eigentum von MM‐Werbung und Zubehör e.K. und sind nicht auszuliefern. Eine Weitergabe an Dritter erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Der Besteller ist allein dafür verantwortlich, das durch das Ausführen von ihm erteilten Auftrag rechter Dritter, insbesondere das Urheberrecht und Vervielfältigungsrecht nicht verletzt werden. Der Besteller hat MM‐Werbung und Zubehör e.K. insoweit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

6. Vom Besteller zur Verfügung gestelltes Material

gleich welcher Art ist vom Besteller frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme von Gewähr für die Richtigkeit. Gewährleistungen können grundsätzlich nur auf von MM‐Werbung und Zubehör e.K. spezifizierte Materialien und nur schriftlich gegeben werden.

7. Reklamation
Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang und erforderlichen Prüfung der Ware am Bestimmungsort, schriftlich erhoben werden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Das gilt insbesondere für jede Art von Folgeschäden. MM‐Werbung und Zubehör e.K. hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei zurückschicken der zu bemängelten Ware.


Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Das gilt nur dann nicht wenn das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Die gesetzliche Regelung über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der fristen bleibt unberührt. MM‐Werbung und Zubehör e.K. ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu Gewähren. 
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, z.B. geringfügige Farb‐ und Maßabweichungen (+/‐ 10%) beim Bezugsmaterial und im Bedruckstoff gelten nicht als Mängel.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gegenstände und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum von MM‐Werbung und Zubehör e.K. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer seinem Kunden den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf diesen erst übergeht, wenn er sine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

9. Lieferzeit

Liefertermine nach Vereinbarung. Terminzusagen können sich nur auf den Versandtag bei uns beziehen. Für die Dauer der Prüfung von Mustern, Entwürfen etc. durch den Besteller ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar von dem Tag der Absendung bis zu dem Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Besteller nach Auftragsbestätigung Änderungen, welche die Anfertigungen beeinflussen so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung (auch der Zulieferanten) insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen, behördlichen Maßnahmen jeder Art, etc. ist MM Werbung und Zubehör e.K. berechtigt, entweder vom Vertrag (auch teilweise) zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeithinauszuschieben. Schadensersatzansprüche können aus solchen Lieferverzögerungen nicht hergeleitet werden.

10. Lieferung

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verpackungsmaterial wird steht’s berechnet. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Nur auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen non MM‐Werbung und Zubehör e.K. gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Wird der Versand, die Zustellung oder die Übernahme der Ware aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert oder gerät der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, geht die 
Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf dem Besteller über. Sofern der Besteller keine Weisung erteilt, übernimmt MM‐Werbung und Zubehör e.K. keine Verbindlichkeit für den schnellsten oder billigsten Versand. Für Montagen jeglicher Art werden die Montageaufwendungen jeweils gesondert berechnet. Hierzu zählen neben allen Stundensätzen auch Anfahrtskosten und Gerüstmieten etc.

11. Abhol‐ und Zubringfahrten

von uns zur Beschriftung überlassen Fahrzeuge können auf Wunsch des Bestellers gegen Berechnung durchgeführt werden. Eine Versicherung ist jedoch vom Fahrzeughalter abzuschließen. Insbesondere bei Unfällen ist die Haftung z.B. für steigende Versicherungsprämien, Wertminderung, Nutzausfall etc. ausgeschlossen.

12. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat nach Rechnungsdatum, unabhängig von der Laufzeit der Sendung, innerhalb von 10 Tagen auf den Rechnungen aufgeführten Konten zu erfolgen. Bei Zielüberschreitung erfolgt Berechnung banküblicher Verzugszinsen. Zahlungen an Drittpersonen gelten als nicht geleistet. Bei zukünftigen Aufträgen kann Vorauszahlungen verlangt werden. MM‐Werbung und Zubehör e.K. ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder bekannt werden von Umständen, die die Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers als fraglich erscheinen lassen, sämtliche offene Forderungen gegenüber dem Besteller vorzeitig fällig zu stellen. Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung aufrechnen. Desgleichen hat MM‐Werbung und Zubehör e.K. das recht, die Weiterarbeit an dem laufenden Auftrag vom Besteller einzustellen.

13. Mündliche Abmachungen

bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.


14. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Es gilt dann vielmehr (soweit gesetzlicher zulässig) eine der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommend als vereinbart.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich wechsel‐ und Urkundenprozesse ist der Firmensitz von MM‐Werbung und Zubehör e.K..

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